Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen für Privatkunden
Präambel
Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.
«Fotograf» ist gleichbedeutend mit Victoria Hoffmann, Weiherstr. 3/2, 75245 Neulingen, Deutschland.
I. Definitionen
- Fotografische Arbeit: Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteter Arbeiten.
- Fotograf: Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person.
- Kunde: Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen mündlich, schriftlich oder online bestellt.
- Parteien: Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.
- Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar: Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, insbesondere auf Papier, Diapositiven, CD-ROMs, Computerfestplatten, gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».
Art-LaDouce Fotoatelier
Victoria Hoffmann
Weiherstr. 3/2
75245 Neulingen Bauschlott
I. GELTUNG
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle
vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen
durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich
anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für
alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich
abweichende Regelungen getroffen werden.
II. AUFTRAGSPRODUKTIONEN
1. Die Terminvereinbarung gilt als Anerkennung des Angebotes und somit wird der Inhalt dieser Leistung vom
Kunden akzeptiert. Eine Auftragsbestätigung ist rechtsverbindlich, es gelten folgende Konditionen für die
Stornierung des Auftrages: Bis zu 50 Stunden vor Beginn des vereinbarten Termins können
Terminverschiebungen oder Stornierungen kostenfrei durchgeführt werden. Die Stornierung kann persönlich, via
Telefon, Email oder über das Kontaktformular erfolgen. Terminabsagen bis 24 Stunden vor Beginn werden mit
einer Ausfallpauschale in Höhe von 50% des vereinbarten Dienstleistungsvolumens berechnet. Bei kürzeren
Fristen oder Nichtantreffen zum vereinbarten Termin, ist die volle Summe der vereinbarten Dienstleistung zu
zahlen.
2. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion
Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine
Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist. Wird die
vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine
zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen
Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
3. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden
müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
4. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der
Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Kunden ausgewählt. Die Auswahl muss binnen 2 Monaten
spätestens jedoch nach 12 Monaten erfolgen.
5. Die Bearbeitungszeit eines Auftrages beträgt 6 - 8 Wochen. Bei Lieferverzögerungen, die vom Fotografen zu vertreten sind, beträgt die
vom Auftraggeber zusetzende Nachfrist zwei Wochen, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Fotografen beginnt.
6. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen
Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
7. Die Organisation und die Ausführung der Aufträge erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von
Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. plötzliche Krankheit, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.)
kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden
Schäden oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen
kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine
Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Eine geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber unmittelbar
zurück erstattet.
III. ÜBERLASSENES BILDMATERIAL
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in
welcher technischen Form sie vorliegen.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang schriftlich mitzuteilen und an den Fotografen zurück zu senden.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. NUTZUNGSRECHTE
1. Der Kunde erwirbt das nicht - kommerzielle Nutzungsrecht ohne zeitlich oder räumliche Einschränkungen.
2. Die Einräumung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung
sämtlicher Zahlungsansprüche der Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
4. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
5. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum
Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde digitale Daten zu
löschen bzw. die Datenträger zurückzugeben.
6. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen
gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke
i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Eine
Veröffentlichung ausdrücklich
unfertiger Vorstufen oder unbearbeiteter
Versionen, des vom Fotografen erstellten Bildmaterials, ist dem
Auftraggeber
grundsätzlich nicht gestattet.
7. Der Fotograf versichert, bei Aufträgen durch Privatpersonen entstandenes Bildmaterial nur nach schriftlicher
Zustimmung des Kunden zur Eigenwerbung zu veröffentlichen.
V. HAFTUNG
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken,
Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-
Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für
abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die
Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden
Sinnzusammenhänge. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für
dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
2. Der Fotograf ist verpflichtet, das digitale Bildmaterial des Kunden mindestens 6 Monate über den Fotoauftrag
hinaus aufzubewahren. Danach erlischt der Anspruch des Kunden auf Archivierung der Bilder durch den Fotografen.
In allen vom Fotografen angebotenen Paketen ist die Archivierung der ersten 12 Monaten im Preis inbegriffen.
Wünscht der Kunde nach Ablauf der Frist die Fertigstellung des Auftrages, wird jeder weitere Monat mit einer Pauschale
von 10,- € für die weitere Archivierung berechnet.
3. GEWINNSPIELE
1. Bei Gewinnspielen die durch Art LaDouce Fotoatelier und durch den Fotografen veranstaltet werden
ist nur durch Teilnehmer möglich, die alle Voraussetzungen des Gewinnspiels erfüllen und mit der Freigabe der Bilder im vollen Umfang
zur Eigenwerbung des Fotografen einverstanden sind und dies schriftlich für das Paket, welches Sie auswählen, zustimmen.
Sollte der Gewinner im Nachhinein keine Veröffentlichung der Bilder wünschen, wird der Gewinn aberkannt und das Shooting sowie
jeder weitere zusätzliche Zeitaufwand wird dem Kunden in Rechnung gestellt und muss umgehend an den Fotografen entrichtet werden.
VI. HONORARE
1. Bereits bezahlte fotografische Arbeiten müssen innerhalb eines Jahres bezogen werden.
Wird eine fotografische Arbeit später als ein Jahr nach dem Kauf in Anspruch genommen, so ist ein eventuell erfolgter
Preisaufschlag auf diese fotografische Arbeit zusätzlich zu bezahlen.
2. Gutscheine für ein Fotoshooting, die nicht innerhalb eines Jahres ab Ausstellungsdatum eingelöst werden,
haben so viel Wert, wie das Fotoshooting beim Ausstellungsdatum des Gutscheines gekostet hat
und nicht soviel wie das Fotoshooting am Einlösetag des Gutscheines kostet.
Spezialangebote verlieren ihre Verbindlichkeit, wenn sie nicht innerhalb des angegebenen Zeitraumes angenommen werden.
Eine Auszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
2.1 Gutscheine mit Shootingbezeichnung oder Wertgutscheine können nicht in bar ausgezahlt werden.
2.2 Es besteht die Möglichkeit, dass ein Gutschein mit zusätzlich gebuchten Leistungen vor Ort verrechnet wird. Sollte bei einem Gutschein der Wert nicht ausreichen, wird die Differenz danach in Rechnung gestellt.
2.3 Gutscheine dem Fotografen sind ab Ausstellungsdatum ein Jahr gültig. Eine Barauszahlung für Gutscheine erfolgt nicht.
2.4 Gutscheine berechtigen den Auftraggeber oder eine von diesem bestimmte Person nach vollständiger Bezahlung, innerhalb des Gültigkeitszeitraums zur Buchung eines Termins beim Fotografen.
VII. Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden
1. Der Kunde erwirbt mit der Lieferung und Bezahlung des Werkes eine Lizenz zur Nutzung der fotografischen Arbeit im vereinbarten Rahmen. Darin nicht enthalten ist eine Weiterlizenzierung durch den Kunden an Dritte. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 100% dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen. Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.
2. Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, welche Personen im Rahmen der fotografischen Arbeit zu fotografieren sind, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Gebrauch gegeben haben, den der Kunde von ihrem Bild im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will. Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter dem Gebrauch entgegensteht, den der Kunde von dem Bild dieser Gegenstände oder Orte (Locations) im Rahmen der Verwendung der fotografischen Arbeit machen will. Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jeden Schadenersatz zurück zu erstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verurteilt werden könnte, und ihn für sämtliche Kosten der Prozessführung gegen die Berechtigten zu entschädigen
VIII. ALLGEMEINES
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.